Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Sachlicher Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen an unsere Kunden, sofern keine besonderen Vertragsbedingungen vereinbart werden. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
  2. Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.

2. Zustandekommen von Verträgen

  1. In technischen Informationen, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen, ähnlichen Schriften und auf der Internetseite der MVB CONSULTING GMBH enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots von der MVB CONSULTING GMBH oder mit der schriftlichen Bestätigung einer Bestellung oder eines sonstigen Angebots des Kunden durch die MVB CONSULTING GMBH zustande. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich kommt die Ausführung des Geschäfts durch die MVB CONSULTING GMBH. Als schriftlich gelten auch per E-Mail übermittelte Angebote und Bestätigungen

3. Preise

  1. Die Preise und Lizenzgebühren ergeben sich aus den schriftlichen Angeboten der MVB CONSULTING GMBH.
  2. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die Preise und Lizenzgebühren umfassen nur dann Installationskosten sowie die Kosten für die Einarbeitung in die Nutzung der Softwareprodukte, die Lieferung von Zubehör oder sonstigen Dienstleistungen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, dass die MVB CONSULTING GMBH spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum über den Betrag verfügen kann und können mit befreiender Wirkung nur an die MVB CONSULTING GMBH unmittelbar oder ein von der MVB CONSULTING GMBH angegebenes Bankkonto erfolgen.
  2. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks bleibt vorbehalten; die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
  3. Die MVB CONSULTING GMBH ist berechtigt, für abgeschlossene Teile eines Auftrags angemessene Teilzahlungen zu verlangen.
  4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  5. Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.
  6. Ist der Kunde in Verzug, ist die MVB CONSULTING GMBH  berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der MVB CONSULTING GMBH  ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist. Die MVB CONSULTING GMBH behält sich vor, für Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 7,50 zu berechnen.

5. Lieferung und Lieferverzug

  1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur/Versender geht die Gefahr auf den Käufer über. Die fristgerechte Annahme ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die MVB CONSULTING GMBH gegen alle versicherbaren Risiken versichert.
  2. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, sie sind wirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar.
  3. Die Lieferverpflichtung der MVB CONSULTING GMBH steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch die MVB CONSULTING GMBH verschuldet. Die MVB CONSULTING GMBH wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und ihm gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen erstatten.
  4. Liefer- und Leistungsfristen sind grundsätzlich für die MVB CONSULTING GMBH unverbindlich. Für die verbindliche Zusage von Liefer- und Leistungsfristen seitens der MVB CONSULTING GMBH ist Schriftform erforderlich. Nach Ablauf verbindlicher Lieferfristen hat der Kunde der MVB CONSULTING GMBH zunächst eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, die Leistungen nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss sonstiger Ansprüche vorbehaltlich etwaiger Rechte gemäß Ziffer 13. – vom Vertrag zurücktreten.
  5. Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen die MVB CONSULTING GMBH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  6. Terminangaben über die Fertigstellung oder Auslieferung nicht fertiggestellter oder freigegebener Softwareteile sind im Interesse einer praxisgerechten und möglichst umfassenden Testphase in der Regel unverbindliche Planvorgaben.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen behält sich die MVB CONSULTING GMBH das Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) vor. Dies gilt auch insoweit, als die Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden.
  2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für die MVB CONSULTING GMBH, die einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder der neuen Sache entspricht.
  3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder im Miteigentum der MVB CONSULTING GMBH stehenden Gegenständen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche der MVB CONSULTING GMBH zur Sicherheit an die MVB CONSULTING GMBH ab, welche diese Abtretung annimmt. Besteht an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil der MVB CONSULTING GMBH, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Auf Verlangen der MVB CONSULTING GMBH wird der Kunde der MVB CONSULTING GMBH Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Die MVB CONSULTING GMBH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht erlaubt.
  4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der MVB CONSULTING GMBH hinweisen und die MVB CONSULTING GMBH unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und anderer Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder wenn Tatsachen vorliegen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, entfällt die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen und zur Be- und Verarbeitung bzw. Verbindung von Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden und die MVB CONSULTING GMBH  kann die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte verlangen. Diese Rechte der MVB CONSULTING GMBH bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die MVB CONSULTING GMBH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die MVB CONSULTING GMBH ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Forderungen gegen den Kunden aus deren Erlös zu befriedigen. Auf Verlangen des Kunden wird die MVB CONSULTING GMBH Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt. Sofern die MVB CONSULTING GMBH zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt ist, gewährt der Kunde der MVB CONSULTING GMBH zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.

7. Gewährleistung für Hardware-Produkte

  1. Die MVB CONSULTING GMBH leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Hardware-Produkte erheblich mindern. Ferner leistet die MVB CONSULTING GMBH Gewähr dafür, dass gelieferte Hardware-Produkte die ausdrücklich von der MVB CONSULTING GMBH schriftlich zugesicherten Eigenschaften besitzen. Eine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit der Produkte oder deren Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die MVB CONSULTING GMBH grundsätzlich nicht.
  2. Von der MVB CONSULTING GMBH herausgegebene technische Datenspezifikationen oder Qualitätsbeschreibungen stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, dass sie ausdrücklich als solche von der MVB CONSULTING GMBH schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich durch die MVB CONSULTING GMBH übernommen wurde, die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Meldung, Eingrenzung und Dokumentation der Fehler und sonstigen Mängel.
  4. Der Käufer muss im Falle des Versendungskaufes Schäden an der Verpackung sofort dem Transportunternehmen mitteilen und den Tatbestand aufnehmen lassen. Weitere Schäden muss er der MVB CONSULTING GMBH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der MVB CONSULTING GMBH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  5. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der MVB CONSULTING GMBH kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. Die Gewährleistungsfrist sowie die Frist für ggf. bestehende Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden, beträgt 12 Monate ab Betriebsbereitschaft.
  7. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  8. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
  9. Wird ein System auf Wunsch des Kunden nicht von der MVB CONSULTING GMBH installiert, hat der Kunde im Gewährleistungsfall die ordnungsgemäße Installation nachzuweisen.
  10. Der Kunde beachtet bei der Nutzung der Hardware und der Feststellung, Meldung und Eingrenzung von Fehlern und sonstigen Mängeln die Hinweise der MVB CONSULTING GMBH. Ansonsten entfällt die Gewährleistung, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der MVB CONSULTING GMBH bzw. denen des Herstellers entsprechen oder der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kunde einen Fehler nicht angezeigt und nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne die schriftliche Zustimmung der MVB CONSULTING GMBH technische Originalkennzeichen, Aufkleber, Seriennummern oder ähnliche Kennzeichen geändert oder beseitigt werden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normaler Verschleiß / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen/ Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchs- und Verschleißteile wie Druckköpfe, Toner, Farbbänder, Patronen, Datenträger etc.
  11. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen der MVB CONSULTING GMBH berechnet.
  12. Die MVB CONSULTING GMBH ist im Gewährleistungsfall lediglich verpflichtet, die bei Auslieferung vorhandene Installation der Hard- und Software wiederherzustellen. Die MVB CONSULTING GMBH ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden zu sichern und/oder wiederherzustellen.

8. Gewährleistung für Softwareprodukte

  1. Softwareprodukte sowie Betriebssysteme von Drittfirmen, die von der MVB CONSULTING GMBH geliefert werden (Fremdsoftware), werden von dieser grundsätzlich auf der Basis und zu den Bedingungen eines zwischen der Drittfirma und dem Kunden gesondert abzuschließenden Softwareüberlassungs- und Lizenz-Vertrages weitergegeben. Für Fremdsoftware leistet die MVB CONSULTING GMBH keine Gewähr.
  2. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen ferner für nicht von der MVB CONSULTING GMBH gelieferte Softwarekopien sowie für Software, die auf einem Computersystem betrieben wird, das nicht die Mindesthardwarekonfiguration und Software-Ausstattung gemäß der Software-Produktbeschreibung aufweist.
  3. In den Fällen des Verkaufs von Standardsoftware durch die MVB CONSULTING GMBH im eigenen Namen gelten die Regelungen unter 8. sinngemäß.
  4. Die MVB CONSULTING GMBH  gewährleistet, dass von der MVB CONSULTING GMBH gegen Entgelt entwickelte und lizensierte Softwareprodukte (Eigensoftware) die Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllen, die in der zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung gültigen Software-Produktbeschreibung (Pflichtenheft) für die betreffenden Eigensoftwareprodukte enthalten sind und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesehenen Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Ferner gewährleistet die MVB CONSULTING GMBH, dass die zur Nutzung überlassene Eigensoftware im Zeitpunkt der Lizenzerteilung frei von Rechten Dritter ist, die den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Software-Produktbeschreibung stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von der MVB CONSULTING GMBH bestätigt worden.
    Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablieferung Abnahme zu erklären.
    Geschieht dies nicht innerhalb einer Woche nach Ablieferung, gilt die gelieferte Software als abgenommen.
  5. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software und dem zugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden können.
  6. Für den Fall, dass bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale der Software-Produktbeschreibung nicht erfüllt werden oder dass vom Kunden Fehler schriftlich oder in nachvollziehbarer Weise mitgeteilt werden, erfolgt nach Wahl der MVB CONSULTING GMBH  Nachbesserung, die auch darin bestehen kann, dass dem Kunden eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt wird.
  7. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche der MVB CONSULTING GMBH erfolglos oder bietet die MVB CONSULTING GMBH keine fehlerfreie neue Programmversion an, ist der Kunde berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  8. Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programm- teile, die vom Kunden selbst oder durch einen Dritten geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereiches der MVB CONSULTING GMBH liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Auftraggeber der MVB CONSULTING GMBH die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers oder Mangels zu untersuchen.
  9. Im Übrigen gelten die Ziffern 8.3., 8.5. – 8.11. entsprechend.

9. Gewährleistung bei IT-Projekten

  1. Die MVB CONSULTING GMBH gewährleistet, dass Programme und Konzepte, die in IT-Projekten für den Kunden individuell erarbeitet und umgesetzt werden, nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Abnahme.
  3. Die Ziffern 8.3., 8.7., 8.10. und 8.11. gelten entsprechend.

10. Test- und Wartungsmaterial

  1. Diagnose-Software, Dokumentationen, Geräte und andere Materialien, die von der MVB CONSULTING GMBH  zum Zweck der Installation, Durchführung von Gewährleistungsarbeiten oder Erbringung von Dienstleistungen benötigt werden, können zusammen mit den MVB CONSULTING GMBH-Produkten geliefert werden und werden auf Wunsch von der MVB CONSULTING GMBH  beim Kunden aufbewahrt; sie bleiben jedoch Eigentum der MVB CONSULTING GMBH.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die genannten Test- und Wartungsmittel nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MVB CONSULTING GMBH benutzen oder Dritten zugänglich machen.

11. Exportbeschränkungen

  1. Hard- und Software unterliegen Exportbeschränkungen, die durch den Kunden als Lizenznehmer zu beachten sind. Der Kunde als Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt, Hard- und/oder Software in Länder, die nach deutschem Recht oder EU-Recht sowie nach sonstigem, anwendbaren Recht (z.B. US-amerikanischen Recht) auf einer Embargoliste genannt sind, zu exportieren.
  2. Soweit der Kunde nicht Lizenznehmer im vorbezeichneten Sinne ist, aber z. B. über die Managed Services der MVB CONSULTING GMBH Software nutzt, die entsprechenden Exportbeschränkungen unterliegt, gelten die Beschränkungen aus Absatz 1. entsprechend.

12. Haftungsbeschränkung

  1. Wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haftet die MVB CONSULTING GMBH auch für deren leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird.
  2. Soweit hiernach die MVB CONSULTING GMBH wegen leichter Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die MVB CONSULTING GMBH bei Vertragsschluss aufgrund der dort bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. In diesen Fällen haftet die MVB CONSULTING GMBH nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
  3. Die MVB CONSULTING GMBH  haftet für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung ebenfalls nur in den sich aus 13.1. ergebenden Fällen der Haftung der MVB CONSULTING GMBH  wegen leichter Fahrlässigkeit und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, soweit diese nicht von der MVB CONSULTING GMBH  vertraglich übernommen worden sind, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
  4. Eine eventuelle Haftung der MVB CONSULTING GMBH wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  5. Die MVB CONSULTING GMBH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  6. Beruht ein Schaden auf einem Ereignis aus der Sphäre eines Dienstanbieters, bei dem die MVB CONSULTING GMBH Kunde ist, so übernimmt die MVB CONSULTING GMBH hierfür keine Haftung.

13. Datenschutz

  1. Die Informationen und Daten, die der Kunde der MVB CONSULTING GMBH überlässt, gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, als nicht vertraulich.
  2. Der Kunde wird davon unterrichtet, dass die MVB CONSULTING GMBH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  3. Die MVB CONSULTING GMBH ist berechtigt, soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist, und der Kunde nicht widerspricht, Informationen über ihn Dritten zugänglich zu machen, soweit dies im Rahmen der Zweckbindung des Vertrages erforderlich ist. Insbesondere ist die MVB CONSULTING GMBH berechtigt, sofern dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, Teilnehmerdaten sowie alle sonstigen zugehörigen Daten offenzulegen.

14. Inkassokostenklausel

Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist die MVB CONSULTING GMBH berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu tragen.

15. Annullierungskosten

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die MVB CONSULTING GMBH  unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

16. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, sind bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Klagen bei dem für den Hauptsitz der MVB CONSULTING GMBH zuständigen Gericht zu erheben. Die MVB CONSULTING GMBH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

17. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

18. Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der MVB CONSULTING GMBH. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt