Allgemeine Geschäftsbedingungen
für IT-Leistungen
MVB Consulting GmbH
Rosenstraße 1 · 49838 Langen · Deutschland
Stand: 7. September 2026
Geschäftsführer:
Martin vom Bruch
Registereintrag:
Amtsgericht Osnabrück
HRB 201543
Steuernr: 61/203/17531
Ust-ID: DE256375228
Bankdaten:
Emsländische Volksbank eG
IBAN: DE63 2666 0060 6500 1737 00
BIC: GENODEF1LIG
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche
Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der MVB Consulting GmbH,
Rosenstraße 1, 49838 Langen („MVB“), gegenüber Kunden, die bei
Vertragsschluss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und ihren Sitz in
Deutschland haben („Kunde“).
1.2 Die AGB gelten insbesondere für IT-Betriebs-, Hosting-, Cloud-, Software-as-aService-, Monitoring-, Wartungs-, Support-, Security-, Backup-, DisasterRecovery-, SAP-Basis-, Projekt- und Beratungsleistungen sowie für damit
verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen.
1.3 Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, Annahme
eines Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung durch MVB oder Beginn der
Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn MVB
ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden nur Vertragsbestandteil,
wenn MVB ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle
Vereinbarungen bleiben unberührt.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
2.1 Bei Widersprüchen gelten die Vertragsunterlagen in folgender Rangfolge: (a)
individuell ausgehandelte Vereinbarungen und Nachträge, (b) Angebot oder
Auftragsbestätigung einschließlich Leistungsbeschreibung, (c) vereinbarte
Service-Level-, Projekt-, Sicherheits- und sonstige Anlagen, (d) der Abschnitt
„Auftragsverarbeitung“ dieser AGB für die Verarbeitung personenbezogener
Daten im Auftrag und (e) diese AGB im Übrigen.
2.2 Die Leistungsbeschreibung bestimmt abschließend Art und Umfang der
geschuldeten Leistungen. Produktbeschreibungen, Präsentationen,
Webseitenangaben oder Werbeaussagen sind nur verbindlich, wenn sie
ausdrücklich in die Vertragsunterlagen einbezogen werden.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer
Vereinbarung mindestens in Textform. Erkennbar erforderliche Mehrleistungen darf MVB nach vorheriger Information des Kunden gesondert nach Aufwand
abrechnen, sofern der Kunde ihnen nicht unverzüglich widerspricht.
3. Leistungen von MVB
3.1 MVB erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach dem bei
Vertragsschluss anerkannten Stand der Technik. Soweit kein bestimmter Erfolg
ausdrücklich vereinbart ist, schuldet MVB ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht
den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolgs.
3.2 Hosting- und Betriebsleistungen können insbesondere die Bereitstellung,
Konfiguration, Administration, Überwachung, Sicherung und Wiederherstellung
von IT-Systemen, Cloud-Ressourcen, Plattformen, Anwendungen und
Schnittstellen umfassen. Supportleistungen können remote oder vor Ort
erbracht werden. MVB ist berechtigt, geeignete Fernwartungs- und MonitoringWerkzeuge einzusetzen.
3.3 Projekt- und Beratungsleistungen werden nach der vereinbarten
Leistungsbeschreibung erbracht. Anforderungen, Termine, Abnahmekriterien
und Verantwortlichkeiten sind im Angebot oder in einer Projektanlage
festzulegen. Ohne ausdrücklich vereinbarte Abnahmekriterien gilt die Leistung
als vertragsgemäß, wenn sie dem vereinbarten Zweck entspricht.
3.4 MVB darf zur Leistungserbringung fachkundige Mitarbeiter, verbundene
Unternehmen und Unterauftragnehmer einsetzen. Für datenschutzrechtliche
Unterauftragsverhältnisse gilt ergänzend Ziffer 15.
3.5 Leistungen und Termine, die von Vorleistungen, Freigaben, Zugängen,
Informationen oder Entscheidungen des Kunden oder Dritter abhängen,
verschieben sich angemessen, wenn diese nicht rechtzeitig oder nicht
ordnungsgemäß bereitgestellt werden.
4. Servicezeiten, Störungen und Verfügbarkeit
4.1 Servicezeiten, Reaktionszeiten, Prioritäten und Verfügbarkeiten ergeben sich
vorrangig aus dem Angebot oder einer Service-Level-Vereinbarung. Fehlt eine
solche Vereinbarung, bearbeitet MVB ordnungsgemäß gemeldete Störungen
innerhalb der üblichen Geschäftszeiten montags bis freitags von 8:00 bis 17:00
Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen, nach Dringlichkeit
und Verfügbarkeit geeigneter Ressourcen.
4.2 Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen dem Eingang einer hinreichend
qualifizierten Störungsmeldung über den vereinbarten Meldeweg und dem
Beginn der Bearbeitung. Eine bestimmte Behebungszeit ist nur geschuldet,
wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4.3 Verfügbarkeitszusagen beziehen sich ausschließlich auf den von MVB
beherrschten Leistungsbereich. Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere angekündigte Wartungsarbeiten, vereinbarte Wartungsfenster,
vom Kunden veranlasste oder zu vertretende Unterbrechungen, Ausfälle von
kundenseitiger Infrastruktur oder Internetanbindungen, Störungen bei
Drittanbietern außerhalb des Einflussbereichs von MVB sowie Ereignisse höherer
Gewalt.
4.4 MVB darf erforderliche Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen
durchführen. Planbare Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen werden
dem Kunden möglichst vorab angekündigt; dringende Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr dürfen ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt MVB rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Ansprechpartner, Entscheidungen, Freigaben,
Administrationsrechte, Zugänge, Lizenzen, Systeme, Arbeitsplätze und
technische Infrastruktur zur Verfügung. Er gewährleistet, dass die von ihm
bereitgestellten Inhalte, Daten und Systeme rechtmäßig genutzt werden
dürfen.
5.2 Der Kunde benennt fachlich geeignete und entscheidungsbefugte
Ansprechpartner und meldet Störungen vollständig und nachvollziehbar über
die vereinbarten Meldewege. Er dokumentiert insbesondere Zeitpunkt,
betroffene Systeme, Auswirkungen und bereits ergriffene Maßnahmen.
5.3 Soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang von MVB
gehört, ist der Kunde für regelmäßige, dem Schutzbedarf entsprechende und
wiederherstellbar geprüfte Sicherung seiner Daten verantwortlich. Vor
Änderungen, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen hat der Kunde eine
aktuelle Datensicherung herzustellen.
5.4 Der Kunde hält seine IT-Umgebung, Endgeräte, Netzwerke, Identitäts- und
Berechtigungssysteme angemessen sicher, unterstützt insbesondere den Einsatz
aktueller Sicherheitsupdates, Mehrfaktor-Authentisierung, Schutzsoftware und
sicherer Zugangsdaten und unterlässt Handlungen, die Systeme oder
Leistungen von MVB oder Dritten gefährden.
5.5 Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht, ist MVB für hieraus entstehende
Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen nicht verantwortlich.
Mehraufwand kann MVB nach den vereinbarten, hilfsweise nach den üblichen
Vergütungssätzen abrechnen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
6. Drittanbieter und Cloud-Leistungen
6.1 Soweit Leistungen von Plattformen, Rechenzentren, Softwareherstellern oder
sonstigen Drittanbietern abhängen, gelten deren technische und betriebliche
Rahmenbedingungen. Dies betrifft insbesondere Microsoft-Azure-, Microsoft365-, Lizenz-, Telekommunikations- und Sicherheitsdienste.
6.2 Ist der Kunde unmittelbarer Vertragspartner des Drittanbieters, beschränkt sich
die Pflicht von MVB auf die vereinbarte Einrichtung, Administration,
Unterstützung oder Vermittlung. MVB schuldet in diesem Fall weder die
Verfügbarkeit noch die Mangelfreiheit der Drittleistung.
6.3 Ist MVB Vertragspartner des Drittanbieters und stellt dessen Leistung dem
Kunden bereit, bleibt MVB Vertragspartner des Kunden.
Leistungseinschränkungen des Drittanbieters werden MVB nur zugerechnet,
soweit MVB diese zu vertreten hat oder eine weitergehende Einstandspflicht
ausdrücklich übernommen wurde.
7. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und
sonstiger gesetzlicher Abgaben.
7.2 Wiederkehrende Leistungen werden monatlich abgerechnet, soweit nichts
anderes vereinbart ist. Verbrauchs-, Lizenz-, Cloud- und Drittanbieterentgelte
können nach tatsächlicher Nutzung oder nach den Abrechnungsperioden des
jeweiligen Drittanbieters berechnet werden. Projekt-, Support- und
Zusatzleistungen werden nach Festpreis, Zeitaufwand oder vereinbarten
Einheiten abgerechnet.
7.3 Rechnungen sind mit Zugang fällig und innerhalb von zehn Kalendertagen
ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung
zu.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. MVB darf nach
erfolgloser Mahnung und angemessener Ankündigung nicht sicherheitskritische
Leistungen sperren oder aussetzen, wenn der Kunde mit einem wesentlichen
Betrag in Verzug ist. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte
bleiben unberührt.
7.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen
Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
8. Preisanpassungen
8.1 MVB ist berechtigt, die Vergütung für eigene Leistungen, insbesondere für
Betrieb, Monitoring, Support, Projekt- und Beratungsleistungen, erstmals zwölf
Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal innerhalb von
zwölf Monaten anzupassen, soweit sich die für die Leistungserbringung
maßgeblichen Personal-, Betriebs-, Infrastruktur- oder sonstigen Kosten
verändert haben. Die Anpassung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem die
Kostenveränderung nicht durch Kostensenkungen bei anderen für die Preisbildung maßgeblichen Kostenbestandteilen ausgeglichen wird. MVB wird
die Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in
Textform ankündigen und die hierfür maßgeblichen Gründe erläutern.
Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen.
8.2 Soweit MVB Leistungen, Nutzungsrechte, Lizenzen, Subskriptionen, CloudRessourcen oder sonstige Vorleistungen Dritter für den Kunden bezieht oder an
diesen weiterberechnet, ist MVB berechtigt und verpflichtet, nach
Vertragsschluss eintretende Erhöhungen und Senkungen der betreffenden
Fremdkosten ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an den Kunden
weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Leistungen von Cloud-, Software-,
Security-, Monitoring-, Backup- und Lizenzanbietern. Die Anpassung ist auf die
tatsächliche Änderung der betroffenen Fremdkosten beschränkt und darf
auch mehrmals innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen. MVB wird den Kunden
nach Kenntnis der Änderung unverzüglich in Textform über den Zeitpunkt und
den Umfang der Anpassung informieren. Soweit der Drittanbieter eine längere
Vorankündigungsfrist einhält, wird MVB den Kunden entsprechend früher
informieren.
8.3 Ändert sich auf Veranlassung des Kunden oder aufgrund der tatsächlichen
Nutzung die Anzahl der Nutzer, Systeme, Endgeräte, Lizenzen, Ressourcen,
Mandanten, Speicher-, Rechen- oder Sicherungskapazitäten oder ein anderer
für die Vergütung maßgeblicher Umfang, wird die Vergütung ab dem Zeitpunkt
der Änderung nach den vereinbarten oder zu diesem Zeitpunkt geltenden
Preisen angepasst. MVB wird den Kunden vor kostensteigernden, von MVB
steuerbaren Änderungen informieren und dessen Freigabe einholen.
8.4 Erhöht sich die laufende Gesamtvergütung eines betroffenen Vertrags
innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten aufgrund einer Anpassung nach
Ziffer 8.1 oder 8.2 um insgesamt mehr als 10 %, kann der Kunde den von der
Erhöhung betroffenen Vertrag oder Leistungsteil innerhalb von vier Wochen
nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Erhöhung kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, soweit die Erhöhung
ausschließlich auf einer vom Kunden veranlassten Änderung des Nutzungsoder Leistungsumfangs beruht. MVB wird den Kunden in der Mitteilung über
sein Kündigungsrecht informieren.
8.5 Bietet der Drittanbieter infolge einer Preis- oder Produktänderung eine
wirtschaftlich und technisch zumutbare Alternative an, kann MVB dem Kunden
anstelle der Preisanpassung den Wechsel auf diese Alternative anbieten. Der
Wechsel bedarf der Zustimmung des Kunden, soweit hierdurch der vereinbarte
Leistungsumfang nicht nur unwesentlich verändert wird.
9. Leistungsänderungen
9.1 MVB darf Leistungen ändern, soweit dies zur Anpassung an technische
Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Änderungen des Rechts oder Vorgaben von Drittanbietern erforderlich und dem Kunden zumutbar ist und
der vertragsgemäße Kern der Leistung erhalten bleibt.
9.2 Wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen werden mindestens
sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Ist die
Änderung für den Kunden nicht zumutbar, kann er die betroffene Leistung bis
zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Dringende Sicherheits- oder
Compliance-Maßnahmen können mit kürzerer Frist umgesetzt werden.
10. Mängelrechte
10.1 Für die Mängelrechte ist die rechtliche Einordnung der jeweils betroffenen
Leistung maßgeblich. MVB gewährleistet, dass die Leistungen bei
Gefahrübergang, Abnahme oder während des vereinbarten
Bereitstellungszeitraums die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
10.2 Der Kunde hat Störungen und Mängel unverzüglich in Textform mit einer
nachvollziehbaren Beschreibung zu melden und MVB die Prüfung und
Fehlerbehebung zu ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und
Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, bleiben unberührt.
10.3 MVB ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Sie erfolgt nach Wahl von MVB
durch Beseitigung des Mangels, Umgehungslösung, Aktualisierung, erneute
Leistung oder Ersatzlieferung, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Schlägt die
Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die
gesetzlichen Rechte zu.
10.4 Eine Beeinträchtigung stellt keinen von MVB zu vertretenden Mangel dar,
soweit sie ausschließlich durch Leistungen, Systeme oder Umstände verursacht
wird, die nicht zum vertraglich übernommenen Verantwortungsbereich von
MVB gehören. Dies gilt insbesondere für Störungen von
Telekommunikationsnetzen, Internetverbindungen, Stromversorgung, Cloud-,
Rechenzentrums-, Software-, Lizenz- oder Plattformleistungen Dritter sowie für
Systeme und Konfigurationen des Kunden, sofern MVB die jeweilige Störung
weder verursacht noch pflichtwidrig nicht verhindert hat. Hat der Kunde den
Vertrag über die betroffene Drittleistung unmittelbar mit dem Drittanbieter
geschlossen, schuldet MVB hinsichtlich dieser Drittleistung nur die ausdrücklich
vereinbarten Administrations-, Monitoring-, Support- und Eskalationsleistungen.
MVB wird den Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bei der
Störungsanalyse und bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber
dem Drittanbieter angemessen unterstützen.
10.5 Bei dauerhaft bereitgestellten Leistungen richten sich Minderungs- und
Kündigungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine
verschuldensunabhängige Haftung von MVB auf Schadensersatz für bereits bei
Vertragsschluss vorhandene Mängel wird, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
10.6 Mängelansprüche für Werk- und Kaufleistungen verjähren, soweit gesetzlich
zulässig, in zwölf Monaten ab Abnahme beziehungsweise Ablieferung. Dies gilt
nicht in den Fällen der Ziffer 11.1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
11. Haftung
11.1 MVB haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem
Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen
Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet MVB
nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung von MVB bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit eine summenmäßige Haftungsgrenze im Angebot oder Vertrag
vereinbart ist, gilt zusätzlich diese Haftungsgrenze; die Fälle der Ziffer 11.1
bleiben ausgenommen.
11.4 Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haftet MVB nach Maßgabe
dieser Ziffer nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko
angemessener Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten erforderlich
gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich von
MVB geschuldet war oder einer der Fälle der Ziffer 11.1 vorliegt.
11.5 MVB haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf einer Störung oder einem
Ausfall von Leistungen Dritter beruhen, die der Kunde unmittelbar beauftragt
hat oder die außerhalb des von MVB vertraglich übernommenen
Verantwortungs- und Einflussbereichs liegen. Dies gilt insbesondere für Cloud-,
Rechenzentrums-, Telekommunikations-, Internet-, Software-, Lizenz- und
Plattformleistungen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit MVB die Störung
oder den Schaden schuldhaft verursacht, eine ausdrücklich übernommene
Auswahl-, Konfigurations-, Überwachungs-, Informations-, Support- oder
Eskalationspflicht verletzt oder eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit
oder Garantie übernommen hat. Im Übrigen gelten die allgemeinen
Haftungsregelungen dieser AGB.
11.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen
Vertreter, Beschäftigten, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MVB
sowie für Ansprüche aus vorvertraglichen und deliktischen Schuldverhältnissen.
12. Rechte an Arbeitsergebnissen und Schutzrechte Dritter
12.1 Vor Vertragsschluss bestehende oder unabhängig vom Vertrag entwickelte
Rechte, Methoden, Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen, Skripte, Konzepte,
Dokumentationen, Know-how und sonstige Schutzrechte verbleiben bei der
jeweiligen Partei.
12.2 An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumt MVB dem
Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches,
zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, diese für eigene betriebliche
Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Bearbeitung, Weitergabe,
Unterlizenzierung, Veröffentlichung oder Verwertung für Dritte bedürfen der
Zustimmung von MVB, soweit sie nicht nach Vertragszweck erforderlich oder
ausdrücklich vereinbart sind.
12.3 Rechte an Standardsoftware, Cloud-Diensten und sonstigen Drittprodukten
richten sich ausschließlich nach den Lizenz- und Nutzungsbedingungen des
jeweiligen Rechteinhabers.
12.4 Macht ein Dritter wegen einer von MVB erbrachten Leistung
Schutzrechtsansprüche geltend, wird der Kunde MVB unverzüglich informieren
und MVB die Abwehr und Vergleichsführung überlassen. MVB kann nach
eigener Wahl ein Nutzungsrecht beschaffen, die betroffene Leistung zumutbar
ändern oder ersetzen oder, wenn dies wirtschaftlich nicht möglich ist, die
betroffene Leistung beenden und gezahlte, auf die nicht nutzbare Restlaufzeit
entfallende Vergütung erstatten. Ansprüche wegen vom Kunden
vorgegebener oder veränderter Inhalte und Komponenten sind
ausgeschlossen.
13. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
13.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag
zugänglich werdenden, als vertraulich bezeichneten oder ihrer Natur nach
vertraulichen kaufmännischen, technischen und organisatorischen
Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich
und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
13.2 Nicht vertraulich sind Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig
bekannt oder öffentlich zugänglich waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich
werden, rechtmäßig von einem Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt
wurden.
13.3 Vertrauliche Informationen dürfen Beschäftigten, Beratern und
Unterauftragnehmern offengelegt werden, soweit dies zur
Vertragsdurchführung erforderlich ist und diese angemessen zur Vertraulichkeit
verpflichtet sind. Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen
bleiben zulässig; die andere Partei ist, soweit rechtlich möglich, vorab zu
informieren.
13.4 Die Verpflichtungen gelten für fünf Jahre nach Vertragsende fort; für
Geschäftsgeheimnisse gelten sie, solange die Information Geschäftsgeheimnis
ist.
14. Datenschutz außerhalb der Auftragsverarbeitung
14.1 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten jeweils in eigener
Verantwortlichkeit, soweit die jeweilige Verarbeitung nicht unter Ziffer 15 fällt.
Dies betrifft insbesondere Vertrags-, Ansprechpartner-, Kommunikations-,
Abrechnungs- und Compliance-Daten.
14.2 Jede Partei erfüllt die ihr obliegenden datenschutzrechtlichen Informations-,
Dokumentations- und Schutzpflichten in eigener Verantwortung.
15. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
15.1 Rollen und Anwendungsbereich Soweit MVB personenbezogene Daten im
Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und MVB
Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Diese Ziffer bildet die Vereinbarung
zur Auftragsverarbeitung. Sie gilt nicht, soweit MVB Daten für eigene Zwecke in
eigener Verantwortlichkeit verarbeitet oder die Parteien im Einzelfall
gemeinsam Verantwortliche sind.
15.2 Gegenstand und Dauer Gegenstand der Verarbeitung ist die Erbringung der
vereinbarten Hosting-, Cloud-, Betriebs-, Monitoring-, Wartungs-, Support-,
Security-, Backup-, Disaster-Recovery-, SAP-Basis-, Migrations- und
Projektleistungen. Die Verarbeitung beginnt mit dem tatsächlichen Zugriff auf
personenbezogene Daten und dauert grundsätzlich bis zur Beendigung der
betroffenen Leistung einschließlich einer erforderlichen Rückgabe- und
Löschungsphase.
15.3 Art, Zweck, Daten und betroffene Personen Die Verarbeitung kann
insbesondere Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Auslesen, Abfragen,
Übermitteln, Abgleichen, Einschränken, Löschen, Wiederherstellen und
sonstiges technisch erforderliches Verarbeiten umfassen. Zweck ist
ausschließlich die vertragsgemäße Leistungserbringung. Verarbeitet werden
können insbesondere Stamm-, Kontakt-, Benutzer-, Authentifizierungs-,
Kommunikations-, Inhalts-, Protokoll-, Nutzungs-, System-, Beschäftigten-,
Kunden-, Lieferanten- und Abrechnungsdaten. Betroffene Personen können
insbesondere Beschäftigte, Organmitglieder, Kunden, Interessenten,
Lieferanten, Dienstleister und sonstige Kontaktpersonen des Kunden sein.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur verarbeitet,
soweit dies aus den vom Kunden bereitgestellten Daten oder Systemen folgt
und von der Beauftragung umfasst ist.
15.4 Weisungen MVB verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf
dokumentierte Weisung des Kunden, soweit keine gesetzliche Verarbeitungspflicht besteht. Die Weisungen ergeben sich zunächst aus dem
Vertrag und den Leistungsbeschreibungen. Weitere Weisungen erfolgen
mindestens in Textform über die benannten Ansprechpartner. MVB informiert
den Kunden unverzüglich, wenn eine Weisung nach Auffassung von MVB
gegen Datenschutzrecht verstößt und darf ihre Ausführung bis zur Bestätigung,
Änderung oder gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Klärung
aussetzen. Gesetzlich erforderliche Verarbeitungen teilt MVB dem Kunden
vorab mit, soweit dies rechtlich zulässig ist.
15.5 Vertraulichkeit MVB setzt nur Personen ein, die auf Vertraulichkeit verpflichtet
und über die maßgeblichen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen
unterrichtet sind. Der Zugriff wird auf das zur Aufgabenerfüllung erforderliche
Maß beschränkt.
15.6 Technische und organisatorische Maßnahmen MVB trifft unter Berücksichtigung
des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der
Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie der Risiken angemessene
technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Dazu
gehören, soweit angemessen, Maßnahmen der Zugangs-, Zugriffs-,
Weitergabe-, Eingabe-, Verfügbarkeits-, Wiederherstellungs- und
Trennungskontrolle, Verschlüsselung oder Pseudonymisierung, Protokollierung,
Berechtigungsmanagement, Backup- und Wiederherstellungsverfahren,
Schwachstellen- und Patchmanagement, Notfallvorsorge sowie Verfahren zur
regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit. Die jeweils aktuelle konkrete
Beschreibung der TOM wird dem Kunden auf Anfrage oder über einen
vereinbarten Bereitstellungsweg zugänglich gemacht. MVB darf die TOM
fortentwickeln, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
15.7 Unterauftragsverarbeiter Der Kunde erteilt MVB die allgemeine Genehmigung,
Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Dies umfasst insbesondere Anbieter von
Cloud-, Rechenzentrums-, Kommunikations-, Monitoring-, Ticket-, Backup-,
Security- und Supportleistungen, einschließlich Gesellschaften der MicrosoftUnternehmensgruppe, soweit deren Dienste für die vereinbarte Leistung
eingesetzt werden. MVB führt eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter
und stellt sie dem Kunden elektronisch zur Verfügung. Neue oder ersetzte
Unterauftragsverarbeiter kündigt MVB grundsätzlich mindestens vierzehn Tage
vor ihrem Einsatz an, sofern nicht wegen einer dringenden Sicherheits-,
Verfügbarkeits- oder Compliance-Maßnahme ein kurzfristiger Einsatz
erforderlich ist. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund
innerhalb dieser Frist widersprechen. Können die Parteien keine zumutbare
Lösung finden, darf jede Partei die hiervon betroffene Leistung mit
angemessener Frist kündigen. MVB wählt Unterauftragsverarbeiter sorgfältig
aus und verpflichtet sie mindestens zu den in Art. 28 Abs. 3 DSGVO vorgesehenen Pflichten. MVB bleibt für deren vertragsgemäße Leistung
verantwortlich.
15.8 Drittlandübermittlungen Eine Verarbeitung außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. MVB informiert den Kunden auf Anfrage über den eingesetzten
Übermittlungsmechanismus. Soweit erforderlich, werden insbesondere
Angemessenheitsbeschlüsse, geeignete Garantien oder anwendbare
Standardvertragsklauseln eingesetzt.
15.9 Unterstützung des Kunden MVB unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung
der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen im
angemessenen und erforderlichen Umfang bei der Erfüllung von
Betroffenenrechten, bei Sicherheitsmaßnahmen, DatenschutzFolgenabschätzungen, vorherigen Konsultationen und der Erfüllung von Meldeund Benachrichtigungspflichten. Anfragen betroffener Personen, die
erkennbar den Kunden betreffen, leitet MVB unverzüglich an den Kunden
weiter und beantwortet sie nicht ohne Weisung, soweit keine gesetzliche Pflicht
besteht. Unterstützungsleistungen, die nicht bereits vom vereinbarten
Leistungsumfang erfasst sind, kann MVB nach Aufwand abrechnen, sofern die
Unterstützung nicht wegen eines von MVB zu vertretenden Verstoßes
erforderlich wird.
15.10 Datenschutzverletzungen MVB informiert den Kunden unverzüglich, nachdem
MVB eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im
Verantwortungsbereich von MVB bekannt geworden ist. Die Mitteilung enthält,
soweit zu diesem Zeitpunkt verfügbar, Art und Umfang des Vorfalls, betroffene
Daten und Personengruppen, wahrscheinliche Folgen, ergriffene oder
vorgeschlagene Maßnahmen sowie eine Kontaktstelle. Fehlende
Informationen werden ohne unangemessene Verzögerung nachgereicht. MVB
dokumentiert den Vorfall und unterstützt den Kunden im erforderlichen und
angemessenen Umfang.
15.11 Löschung und Rückgabe Nach Ende der Auftragsverarbeitung gibt MVB nach
Wahl des Kunden die noch vorhandenen personenbezogenen Daten in einem
bei MVB verfügbaren, gängigen maschinenlesbaren Format heraus oder löscht
beziehungsweise anonymisiert sie, soweit keine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht besteht. Der Kunde hat sein Wahlrecht spätestens bis
zum Vertragsende auszuüben. Ohne rechtzeitige Weisung darf MVB die Daten
nach Ablauf von dreißig Tagen löschen; technisch bedingte Sicherungskopien
werden im Rahmen der üblichen Löschzyklen überschrieben oder gelöscht.
Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden gesperrt und nur für den
Aufbewahrungszweck verarbeitet. Besondere Migrations-, Export- oder
Wiederherstellungsleistungen kann MVB nach Aufwand abrechnen.
15.12 Nachweise und Kontrollen MVB stellt dem Kunden alle Informationen zur
Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten nach Art. 28 DSGVO erforderlich
sind. Vorrangig können geeignete Zertifikate, Prüfberichte, Testate,
Dokumentationen und Auskünfte verwendet werden. Der Kunde darf bei
begründetem Bedarf Kontrollen selbst oder durch einen zur Vertraulichkeit
verpflichteten, unabhängigen Prüfer durchführen lassen. Kontrollen sind
grundsätzlich mindestens vier Wochen vorher anzukündigen, während der
üblichen Geschäftszeiten durchzuführen und auf das erforderliche Maß zu beschränken. Sie dürfen den Betrieb von MVB und die Rechte anderer Kunden
nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen. Bei konkretem Verdacht eines
erheblichen Datenschutzverstoßes oder auf Verlangen einer Aufsichtsbehörde
kann eine kürzere Frist gelten. Angemessener Aufwand von MVB für Kontrollen
wird nach Aufwand vergütet, soweit die Kontrolle keinen von MVB zu
vertretenden erheblichen Verstoß ergibt.
15.13 Pflichten des Kunden Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
die Zulässigkeit seiner Weisungen, die Erfüllung der Betroffenenrechte und
Informationspflichten sowie für eine dem Schutzbedarf angemessene
Konfiguration und Nutzung der Leistungen verantwortlich. Er informiert MVB
unverzüglich über Fehler, Unregelmäßigkeiten oder Risiken, die er bei der
Verarbeitung feststellt.
15.14 Haftung und Vorrang Für die Haftung zwischen den Parteien gelten die
allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB, soweit zwingende
Bestimmungen der DSGVO, insbesondere Art. 82 DSGVO, nicht
entgegenstehen. Bei Widersprüchen zwischen dieser Ziffer und den übrigen
AGB geht diese Ziffer für Fragen der Auftragsverarbeitung vor.
16. Laufzeit und Kündigung
16.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Ist keine bestimmte Laufzeit
vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von
jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform
gekündigt werden.
16.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei
wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung und angemessener Abhilfefrist
erheblich oder wiederholt verletzt, der Kunde mit einem wesentlichen Betrag
länger als dreißig Tage in Verzug ist, die Leistung dauerhaft rechtswidrig oder
sicherheitsgefährdend genutzt wird oder die Fortsetzung des Vertrags wegen
einer wesentlichen Änderung oder Einstellung erforderlicher Drittleistungen
unzumutbar wird.
16.3 Eine Abmahnung oder Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich
entbehrlich oder wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist.
16.4 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Teilkündigungen sind zulässig,
soweit einzelne Leistungen wirtschaftlich und technisch trennbar sind.
17. Folgen der Vertragsbeendigung
17.1 Mit Vertragsende enden die eingeräumten Nutzungs- und Zugriffsrechte, soweit
sie nicht ausdrücklich dauerhaft eingeräumt wurden. Der Kunde hat rechtzeitig
alle erforderlichen Datenexporte, Lizenzübertragungen und
Übergabemaßnahmen zu veranlassen. 17.2 MVB unterstützt eine geordnete Übergabe auf Wunsch gegen Vergütung nach
Aufwand. Inhalt, Format, Zeitplan und Verantwortlichkeiten sollen rechtzeitig
abgestimmt werden. MVB schuldet keine Anpassung an Systeme eines
Nachfolgedienstleisters, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist.
17.3 Für personenbezogene Daten gilt ergänzend Ziffer 15.11. Sonstige Daten und
Unterlagen des Kunden werden nach Vertragsende herausgegeben oder
gelöscht, soweit keine Aufbewahrungsrechte oder -pflichten bestehen.
18. Höhere Gewalt
18.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit diese
auf einem außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden Ereignis
beruht, das trotz angemessener Vorsorge nicht verhindert werden konnte.
Dazu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien,
Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Energie- oder
Telekommunikationsausfälle sowie erhebliche Cyberangriffe zählen.
18.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis
und dessen voraussichtliche Dauer und bemüht sich um Schadensminderung.
Leistungspflichten und Fristen ruhen für die Dauer und im Umfang der
Beeinträchtigung. Dauert die Beeinträchtigung länger als dreißig Tage und ist
die Fortsetzung unzumutbar, kann jede Partei die betroffene Leistung kündigen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 MVB darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes
Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern hierdurch
berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Im Übrigen
bedarf die Übertragung des Vertrags der Zustimmung der anderen Partei; die
Abtretung von Geldforderungen durch MVB bleibt zulässig.
19.2 Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform,
soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle
Abreden haben Vorrang.
19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
19.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang
mit dem Vertragsverhältnis ist Lingen (Ems), soweit die Parteien Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind oder eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig
ist. MVB bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand
zu verklagen.
19.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.